Zwei Begriffe,
die Sie kennen müssen
Die EU hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einen neuen, verbindlichen Rahmen für Nachhaltigkeitsberichte geschaffen. Die technische Umsetzung erfolgt über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) — ein Regelwerk aus zwölf detaillierten Standards.
Kurz gesagt: Die CSRD ist das Gesetz. Die ESRS sind die genauen Vorgaben, was in einem ESG-Bericht stehen muss, wie Daten erhoben werden und was offenzulegen ist.
Was viele nicht wissen: Diese Pflichten treffen nicht nur Großunternehmen. Über die Lieferkette werden auch kleine und mittlere Unternehmen zunehmend in die Pflicht genommen.
CSRD
Corporate Sustainability Reporting DirectiveEU-Richtlinie, die seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur strukturierten Nachhaltigkeitsberichterstattung — vergleichbar mit der Finanzberichterstattung.
ESRS
European Sustainability Reporting Standards12 detaillierte Standards, die vorgeben wie berichtet werden muss. Aufgeteilt in Querschnittsstandards (ESRS 1 & 2) und thematische Standards zu Umwelt, Soziales und Governance.
ESG
Environmental, Social & GovernanceDie drei Säulen der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. ESG ist der übergeordnete Begriff, ESRS die technische Umsetzung.
Wer muss wann
berichten?
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bereits unter die NFRD-Pflicht fielen. Erste Berichte nach neuem Standard für das Geschäftsjahr 2024.
Alle großen Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder 40 Mio. EUR Umsatz. Ab diesem Jahr müssen sie ESRS-konforme Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorlegen.
Börsennotierte KMU
Kleine und mittlere Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt gelistet sind, fallen ab 2026 unter die Berichtspflicht.
Alle KMU als Zulieferer
Auch wenn KMU formal noch nicht berichtspflichtig sind: Große Unternehmen müssen ihre gesamte Lieferkette erfassen. Als Lieferant werden Sie zunehmend nach ESG-Daten gefragt — von Ihren Kunden.
Was die ESRS
konkret verlangen
Die ESRS decken drei Bereiche ab: Querschnittsthemen, Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G). Jeder Standard definiert, welche Informationen offenzulegen sind.
Allgemeine Anforderungen
Grundprinzipien der Berichterstattung, Wesentlichkeitsbewertung und allgemeine Angaben zum Unternehmen und seiner Nachhaltigkeitsstrategie.
Klimawandel
CO2-Emissionen (Scope 1, 2 & 3), Klimarisiken, Energieverbrauch und Maßnahmen zur Emissionsreduzierung.
Umweltverschmutzung
Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden. Verwendung und Freisetzung gefährlicher Stoffe.
Wasserressourcen
Wasserverbrauch, Wasserentnahme, Abwasser und Auswirkungen auf Wasserökosysteme.
Biodiversität
Auswirkungen auf Ökosysteme und Artenvielfalt. Besonders relevant für Unternehmen mit direktem Naturflächenbezug.
Ressourcen & Kreislaufwirtschaft
Materialverbrauch, Abfallmanagement, Kreislaufwirtschaftsprinzipien und Produktlebensdauer.
Eigene Belegschaft
Arbeitsbedingungen, Gehälter, Vielfalt, Gesundheit und Sicherheit der eigenen Mitarbeiter.
Lieferkette & Gemeinschaften
Soziale Standards entlang der Lieferkette und Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften.
Verbraucher & Endnutzer
Produktsicherheit, Verbraucherschutz und verantwortungsvolle Vermarktung.
Unternehmensführung
Compliance, Anti-Korruption, Transparenz, Lobbying und Verantwortung im Lieferkettenmanagement.
Was ist für Sie relevant?
Nicht alle Standards gelten gleich. Eine Wesentlichkeitsanalyse bestimmt, welche Themen für Ihr Unternehmen tatsächlich berichtspflichtig sind.
Wir übernehmen das
Unser Wizard führt Sie durch alle relevanten Standards — und ermittelt automatisch, welche Punkte für Ihre Branche und Unternehmensgröße wesentlich sind.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die der CSRD-Berichtspflicht unterliegen und keine konformen Berichte vorlegen, riskieren Bussgelder, den Verlust von Bankfinanzierungen (EU-Taxonomie-Konformität wird vorausgesetzt) und den Ausschluss aus Lieferketten von Großunternehmen.
Für KMU als Zulieferer gilt: Wer keine ESG-Daten liefern kann, verliert Aufträge. Bereits heute fordern immer mehr Großunternehmen strukturierte Nachhaltigkeitsnachweise von ihren Lieferanten — auch wenn diese noch nicht formal berichtspflichtig sind.
Auch Banken und Kreditinstitute berücksichtigen ESG-Kriterien zunehmend bei der Kreditvergabe. Im Rahmen der EU-Taxonomie und der eigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Banken werden Unternehmenskredite künftig verstärkt an ESG-Nachweise geknüpft. Ein vorhandener ESG-Bericht kann damit direkt die Finanzierungskonditionen Ihres Unternehmens beeinflussen.
Was KMU
am häufigsten fragen
Direkt berichtspflichtig nach CSRD sind zunächst Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder 40 Mio. EUR Umsatz. Für kleinere KMU gibt es noch keine direkte Pflicht. Indirekt sind Sie aber sehr wohl betroffen: Als Zulieferer müssen Sie zunehmend ESG-Daten an Ihre Großkunden liefern, die ihrerseits die gesamte Lieferkette erfassen müssen.
Eine klassische ESG-Beratung durch externe Unternehmensberatungen kostet für KMU typischerweise zwischen 15.000 und 50.000 Euro — für die erstmalige Erstellung. Jährliche Updates liegen meist zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Für die meisten KMU ist das schlicht nicht leistbar. ESG Ready bietet eine vollständige Alternative zu einem Bruchteil dieser Kosten.
Mit ESG Ready dauert die erstmalige Dateneingabe je nach Unternehmensgröße zwischen 2 und 6 Stunden. Der eigentliche Bericht wird danach automatisch generiert. Wenn Sie das ESG Certified oder Partner Paket gewählt haben, folgt anschließend ein Review-Call mit unserem Experten — typischerweise 1-2 Stunden. Der gesamte Prozess von Dateneingabe bis fertigem Bericht dauert selten länger als eine Woche.
Ja. Unser System basiert auf den offiziellen ESRS-Standards der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group). Die Zuordnung aller Datenpunkte, Berechnungsmethoden und Offenlegungsanforderungen folgt den verabschiedeten Delegierten Rechtsakten der EU-Kommission. Bei den Paketen ESG Certified und ESG Partner erfolgt zusätzlich eine persönliche Prüfung durch Dipl.-Ing. Alexander Riedl.
ESG Ready wird laufend an neue regulatorische Anforderungen angepasst. Als Kunde profitieren Sie automatisch von allen Updates — ohne Mehrkosten. Die EU-Regulierung im ESG-Bereich entwickelt sich schnell, und wir behalten das für Sie im Blick.
Für die interne Nutzung und als Nachweisdokument gegenüber Kunden oder Lieferanten ist der Bericht direkt verwendbar. Für eine offizielle, extern testierte Berichterstattung — etwa zur Erfüllung der direkten CSRD-Pflicht — ist jedoch eine Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erforderlich. Diese externe Prüfung können wir leider nicht anbieten, da der Prüfer gesetzlich unabhängig vom Ersteller des Berichts sein muss. Wir empfehlen in diesem Fall, den fertigen ESG Ready-Bericht als Grundlage für die Wirtschaftsprüfung zu verwenden — das spart erheblich Zeit und Kosten.
Die wichtigsten Dokumente und Informationen sind: Strom- und Gasrechnungen, Wasserrechnungen, Tankbelege und Kraftstoffnachweise, Angaben zu Ihren Mitarbeitern (Anzahl, Vollzeit/Teilzeit, Fluktuation), Informationen zu Geschäftsreisen (Flüge, Bahnfahrten, Hotelübernachtungen) sowie vorhandene interne Richtlinien zu Umwelt-, Gleichstellungs- oder Compliance-Themen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Unterlagen Sie vorlegen können, desto aussagekräftiger und seriöser wird Ihr Bericht. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch alle Datenpunkte — fehlende Angaben können geschätzt oder nachgereicht werden.
Ja. Sie können jederzeit über unsere Website weitere Beratungsstunden buchen und direkt einen Termin mit unserem Umweltexperten vereinbaren. Eine Einzelstunde kostet 249 EUR. Das ist besonders hilfreich, wenn nach dem Bericht konkrete Fragen zur ESG-Strategie oder zu spezifischen ESRS-Anforderungen entstehen.